Um kleine und Mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, gut durch die Krise zu navigieren, hat die Europäische Union und der Europäische Sozialfonds für Deutschland ein Förderprogramm initiiert. Dieses kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt werden. Gefördert werden in der Krise 100% der Beratungsleistungen in einer Förderhöhe von bis zu 4.000 EURO.

Was sind die Voraussetzungen?

Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss ein Unternehmen wirtschaftlich unter den Folgen der Corona-Krise leiden, beispielweise durch einen Umsatzeinbruch. Das Unternehmen darf jedoch nicht bereits vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesteckt haben. Stichtag ist der 01. März 2020.

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige, die von der Corona-Krise betroffen sind, sollen durch die Beratung in die Lage versetzt werden, sich krisensicher aufzustellen.

Wie sehen die Förderleistungen aus?

Gefördert wird ein Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Es handelt sich dabei um eine Vollfinanzierung. Zudem muss das Unternehmen nicht, wie sonst üblich, in Vorleistung gehen. Der Zuschuss wird direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt. Ausgenommen sind dabei jedoch die Mehrwertsteuern.

Wozu können die Fördergelder genutzt werden?

Für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen gelten die drei folgenden Themenbereiche:

  1. Suchen neuer Geschäftsfelder
  2. Umstrukturierung und Digitalisierung
  3. Herstellen der Liquidität

Wie lange läuft das Förderprogramm?

Die Sonderregelungen im Rahmen der Corona-Krise sind bis Ende des Jahres befristet.

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Der Zuschuss kann direkt auf der Website der Bafa beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass das Antragsformular für alle Unternehmen dasselbe ist, also sowohl für die reguläre Förderung, als auch die Corona-Förderung. Die entsprechende Kategorie kann auf dem Formular angekreuzt werden. Hierzu das Kästchen: derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Corona-Krise hervorgerufen“ markieren.

Nähere Informationen sowie alle Antragsformulare finden Sie hier.

Die Richtlinien im Zusammenhang mit der Corona-Sonderreglung finden Sie hier.

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Marloes Goeke